Im Vorfeld der Jahreshauptversammlung
- Bitte plant eure JHV frühzeitig im Jahr und bindet das Stadtbüro (geschaeftsstelle@gruene-muenchen.de) und die Person, die aus dem KV-Vorstand für euren OV zuständig ist, in eure Planungen ein, da das Stadtbüro die Einladung versendet und falls notwendig bei einer Brief- oder Urnenwahl unterstützen muss
- Prinzipiell gibt es keine vorgeschrieben Ladungsfrist, das wird bei einer erneuten Anpassung der Satzung des Kreisverbandes angepasst werden. Ggf. gibt euch eure OV-Satzung eine feste Ladungsfrist vor, solltet Ihr als OV eine eigene Satzung haben. Wir empfehlen euch mit Nachdruck eine Mindest-Ladungsfrist von 2 Wochen einzuhalten, um es euren Mitgliedern zu ermöglichen, an diesem Termin teilzunehmen.
- Das Stadtbüro versendet die Einladung für euch. Hierfür muss die Einladung eine Woche vor geplanter Versendung (wir empfehlen also mindestens 3 Wochen vor der Jahreshauptversammlung) im Stadtbüro vorliegen.
- Ein Mustereinladungsschreiben stellen wir euch hier im Wolke-Ordner zur Verfügung.
- Bei einer digitalen bzw. virtuellen Versammlung muss die Wahl durch eine Brief- oder Urnenwahl bestätigt werden, dies muss bereits im Einladungsschreiben angeführt werden.
- Für die Durchführung einer digitalen Versammlung mit Wahlen müsst Ihr ein Tool nutzen, das eine geheime Abstimmung ermöglicht. Hierfür solltet Ihr die Anwendung „Abstimmungsgrün“ nutzen, die Ihr im Grünen Netz unter „Anwendungen“ findet. Hier ist auch eine Anleitung (Handbuch Abstimmungsgrün) mit Schritt-für-Schritt Beschreibung und Bildern eingestellt.
- Bei der Briefwahl unterstützt und berät die Geschäftsstelle.
- An formellen Rollen benötigt Ihr bei der JHV eine Sitzungsleitung und eine*n Protokollant*in.
- Benötigt Ihr Unterstützung bei der Sitzungsleitung, oder sucht Ihr eine geeignete Person, wendet euch gerne an bildung@gruene-muenchen.de. Das Bildungsreferat vermittelt euch gerne eine geschulte Sitzungsleitung. Hierfür fällt Honorar an, das Ihr als OV gegenüber der Sitzungsleitung bezahlen müsst.
Durchführung der Jahreshauptversammlung
Folgender Ablauf ist bei einer Jahreshauptversammlung zu beachten:
- Begrüßung/Formalia
- Tagesordnung abstimmen
- Feststellung der korrekten Ladung und Beschlussfähigkeit
- Bitte darauf hinweisen, dass für die Wahlen die Wahlordnung des Kreisverbands gilt (außer Ihr habt eine eigene Satzung mit anderen Regelungen): https://www.gruene-muenchen.de/partei/satzung-service/wahlordnung/
- Bitte bei einer digitalen Abstimmung beachten, dass auch hier darüber ein Beschluss zu fassen ist, wie die Abstimmungsergebnisse im Nachhinein bestätigt werden, vgl. hierzu §5 Abs. 3 der Wahlordnung (Stand 29.11.2021).
- Redezeitvorschlag für die Vorstellungen der Kandidat*innen machen und die Versammlung hierüber offen abstimmen lassen. Beispielsweise: Sprecher*innen 7 min Redezeit + 4 min für Fragen, bei allen anderen 5 min Redezeit + 2 min für Fragen.
- Außerdem einen Vorschlag machen, wie viele Fragen insgesamt pro Kandidat*in zugelassen werden und angeben, wie diese ggf. gelost werden. Bitte quotiert dabei die Fragen, hierzu könnt Ihr beispielsweise Fragenboxen (Frauen- und offene Box) nutzen.
- Dann läuft ein Wahlgang wie folgt ab:
- Wir kommen nun zur Wahl derdes [Position]. Es liegen aktuell Bewerbungen von X, Y und Z vor. Gibt es weitere Bewerbungen aus den Reihen der Versammlung?
- Bewerber*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens vor.
- Fragen folgen entweder direkt im Anschluss oder nach den Vorstellungsreden in umgekehrter alphabetischer Reihenfolge (ist gerechter, da mensch sich an die letzten Rede sonst oft besser erinnert).
- Nach den Vorstellungen folgen die Wahlgänge gemäß der Wahlordnung https://www.gruene-muenchen.de/partei/satzung-service/wahlordnung/
- Möglichkeiten der Stimmabgabe sind: Name(n), Nein, Enthaltung.
- Wichtig: Zwingende Beachtung des Frauenstatuts. Für die Jahreshauptversammlung bedeutet das insbesondere:
- Wahlen müssen mindestquotiert sein. Daher wird zuerst der Frauenplatz (Sprecherin) gewählt. Dann erst der offene Sprecher*innen-Platz. Es gibt hier dann selbstverständlich für die bei der Wahl zur Sprecherin unterlegenen Frauen die Möglichkeit neben den Bewerberinnen erneut zu kandidieren.
- Die*der Schatzmeister*in wird direkt nach den Sprecher*innen gewählt.
- Bei der Wahl der Beisitzer*innen kann folgendermaßen vorgegangen werden: Zuerst werden die Frauenplätze in der Anzahl gewählt, dass die Mindestquotierung im Gesamt Vorstand erreicht ist. Hier können mehrere Kandidatinnen in einem Wahlgang inkludiert werden, da ja so viele Stimmen wie Plätze vergeben werden können. Im zweiten Wahlgang für die offenen Beisitzer*innen Plätze können Frauen wiederum (nochmals) kandidieren
- Auch bei den Fragen an die Kandidat*innen ist das Frauenstatut zu beachten, d. h. es sollte eine Fragebox für Fragen von Frauen und eine offene Box aufgestellt werden. Falls keine oder wenig Fragen in der Frauenbox eingehen, sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die (verbliebenen) Fragen aus der offenen Box zugelassen werden.
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